Dienstag, 30.01.2018
Riester-Rente: Nicht pfändbar.
Bei Insolvenz ist die angesparte Altersvorsorge aus der Riester-Rente geschützt. Voraussetzung: Der verschuldete Sparer hat dafür staatliche Zulagen beantragt und bekommen.
BGH, Az. IX ZR 21/17
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg