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Montag, 30.11.-0001

Änderungen im Oktober 2017 für Drohnen: Plakette und Führerschein

Die nächste Änderung im Oktober 2017 führt uns von der Straße in die Luft. Drohnenbesitzer müssen entsprechende Flugkörper künftig mit einer Plakette kennzeichnen. Die Kennzeichnungspflicht schließt alle unbemannten Luftfahrtsysteme ab einem Gewicht von 250 Gramm ein. Somit sind auch Modellflieger von der Änderung betroffen. Unbemannte Ballons oder Drachen müssen ebenfalls gekennzeichnet werden, jedoch erst ab einem Startgewicht von 5 Kilogramm. Wichtig ist, dass die Kennzeichnung dauerhaft, feuerfest und fest mit dem Flugkörper verbunden ist. Entsprechende Plaketten können beispielsweise in einem Fachgeschäft für Beschriftungen gekauft werden. Drohnen oder andere Flugmodelle können aber auch mit einem Aluminium-Aufkleber mit Adressgravur aus dem Schreibwarengeschäft gekennzeichnet werden. Wer sich nicht an die neue Kennzeichnungspflicht für Drohnen hält, dem droht eine Strafe von bis zu 50.000 Euro. Eine weitere Änderung zu Drohnen tritt ab dem 1. Oktober 2017 in Kraft. Besitzer von mehr als zwei Kilo schweren Drohnen müssen künftig Flugkenntnisse nachweisen. Den sogenannten Drohnenführerschein können Personen ab 16 Jahren bei einer vom Luftfahrtbundesamt anerkannten Stelle machen. Bereits ab einem Alter von 14 Jahren kann eine Einweisung bei einem Luftsportverband gemacht werden. Diese berechtigt ebenso zum Fliegen. Beide Nachweise sind fünf Jahre lang gültig. Eine Pilotenlizenz wird ebenfalls anerkannt.

Quelle: news.de/Aktuelles
sg
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