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Sonntag, 03.03.2019

Abstellen von Gegenständen im Hausflur

Das Amtsgericht Berlin-Köpenick hat entschieden, dass ein Wohnungsmieter kein Recht hat im Hausflur ein Schuhregel sowie eine Waschmaschine abzustellen. Dem Vermieter steht ein Anspruch auf Entfernung zu, da das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus nicht vom Mietvertrag umfasst wird und dieses auch aus Brand-schutzgründen unzulässig ist.

Amtsgericht Berlin-Köpenick (Az.: 4 C 143/17)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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