Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Montag, 29.10.2018

Keine Bestrahlung zu Hause

Die Krankenkasse muss die Kosten für ein Bestrahlungsgerät nicht übernehmen, mit dem ein Versicherter sich zu Hause selbst behandeln kann. Ein Patient fuhr wegen einer Hauterkrankung regelmäßig in die Hautarztpraxis zur Bestrahlung. Er argumentierte: Mit seiner Berufstätigkeit sei das schwer vereinbar. Da jedoch keine medizinisch-wissenschaftlichen Gründe für eine Behandlung zu Hause sprechen, muss die Kasse nicht zahlen.

Sozialgericht Stuttgart, Az. S 19 KR 1504/17
Quelle: Finanztest/Oktober 2018
sg
« zurück