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Montag, 06.02.2017

Einwendungsfrist gegen Betriebskostenabrechnung endet Tag genau zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung

Die Frist des Mieters Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung zu erheben, endet Tag genau zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung. Die Einwendungsfrist endet daher nicht erst am Ende des Kalendermonats (so aber: LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 20.11.2012 - 16 S 47/12 -). Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Das Landgericht Berlin begründet dies wie folgt. Gemäß § 188 Abs. 2 BGB ist bei einer Monatsfrist das Ende der Frist der Tag, der seiner Benennung nach dem Tag des Fristbeginns entspricht, wobei gemäß § 187 Abs. 1 BGB der Tag, in welchen das Ereignis fällt, nicht mitgezählt wird.

Landgericht Berlin, Urteil vom 25.10.2016 – 63 S 35/16 –
Quelle: Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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