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Mittwoch, 30.11.2016

Eigener Gutachter

Ein schuldlos in einem Autounfall Verwickelter darf einen Gutachter beauftragen, der seinen Kfz-Schaden schätzt. Der Versicherer des Verursachers muss ihn bezahlen, auch wenn er selbst einen Gutachtachter beauftragte. Ausnahme Bagatellschäden unter 750 Euro.

Amtsgericht Hamburg, Az. 33a C 336/15
Quelle: Finanztest 09/2016
sg
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