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Sonntag, 13.05.2018

Eltern müssen Kosten für Essensversorgung in Kindertagesstätten tragen

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat entschieden, dass Eltern die im Rahmen der Essensversorgung in Kindertagesstätten anfallenden Kosten zu tragen haben. Das Urteil wird wie folgt begründet. Aus dem Kinderförderungsgesetz ergibt sich nur die Pflicht der Gemeinde, die Essensversorgung sicherzustellen. Damit muss nur die Möglichkeit der Vornahme einer Essensversorgung durch die Gemeinde gewährleistet werden. Somit ist es ausreichend, wenn die Gemeinde eine Belieferung der Kindertagesstätte durch eine private Firma vornehmen lässt. Die Kosten für die Mahlzeiten sind nach dem Kinderförderungsgesetz von den Eltern zu tragen. Dies gilt auch für die mit der Zubereitung und Anlieferung des Essens in untrennbarem Zusammenhang stehenden Servicekosten.

Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 27.03.2018 – 6 A 215/16 MD –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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