Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Montag, 12.02.2018

Rücktritt bei erheblichen Änderungen bei gebuchten Reisen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden dass gemäß § 651 a Abs. 5 Satz 2 BGB Reisende bei einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 Prozent oder bei erheblichen Änderungen einer wesentlichen Reiseleitung vom Vertrag zurücktreten können.

Az.: X ZR 44/17
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
« zurück