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Montag, 18.12.2017

Anerkennungsbescheid über ordnungsgemäße Vorbereitung auf anerkannten Abschluss für Sonderaus-gabenabzug von Schulgeld bei Privatschulbesuch nicht erforderlich

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 EStG für Schulgeld beim Besuch von Privatschulen nicht voraussetzt, dass der Privatschule durch die zuständige Schulbehörde bescheinigt wird, dass sie ordnungsgemäß auf einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss vorbereitet. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs muss die Finanzbehörde die ordnungsgemäße Vorbereitung auf einen anerkannten Abschluss prüfen, soweit die Privatschule nicht zu einem anerkannten Schul- oder Berufsabschluss führt. Zur Begründung führt der Bundesfinanzhof an, dass der Wortlaut und die Entstehungsgeschichte des § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 EStG zeigt, dass ein Grundlagenbescheid nicht erforderlich ist. Zwar ist das Betrauen der Finanzbehörden mit der Prüfung der ordnungsgemäßen Vorbereitung vielleicht nicht zweckmäßig. Jedoch hat die zuständige Finanzbehörde jederzeit die Möglichkeit sich mit der Schulbehörde in Verbindung zu setzen und sich nach deren Einschätzung zur Erfüllung der Kriterien zu erkundigen.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.06.2017 – X R 26/15 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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