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Mittwoch, 09.08.2017

Schadenersatzanspruch für beschädigtes Auto aufgrund eines heruntergefallenen Astes?

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass der Eigentümer eines Baumes grundsätzlich dafür Sorge tragen muss, dass von dem Baum keine Gefahr ausgeht. Die Bäume auf seinem Grundstück müssen regelmäßig auf Schäden und Erkrankungen und auf ihre Standfestigkeit untersucht werden. Dies gilt in erhöhtem Maße, wenn der Baum im Bereich von Verkehrsflächen steht und damit potenziell andere Personen gefährdet. Von Gemeinden und Städten ist zu erwarten, dass sie die Straßenbäume regelmäßig von qualifiziertem Personal darauf kontrollieren lassen, ob trockenes Laub, dürre Äste, Beschädigungen oder andere Anhaltspunkte dafür vorliegen, die eine nähere Untersuchung der Bäume nahelegen. Für Privatleute sind die Anforderungen jedoch geringer. Es muss in angemessenen zeitlichen Abständen eine äußere Sichtprüfung durchführt werden.

Oberlandesgericht Oldenburg, 12-U-7/17, Pressemitteilung vom 26.06.2017
Quelle: Lexinform
me
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