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Montag, 24.06.2019

Ausrutschen eines Reisenden im Flughafengebäude

Das Landgericht Baden-Baden hat entschieden, dass wenn ein Reisender, aufgrund eines frisch gewischten Bodens im Flughafengebäude, ausrutscht, nicht der Reiseveranstalter haftet. Dies würde zum allgemeinen Lebensrisiko gehören. Der Reiseveranstalter haftet auch dann nicht, wenn kein Warnschild aufgestellt war. Eine Verkehrssicherungspflichtverletzung ist darin nicht zu sehen.

Landgericht Baden-Baden (Az.: 3 O 70/18)
Quelle: https://www.kostenlose-urteile.de
ma
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