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Dienstag, 29.01.2019

Keine Haftung für Lackabsplitterungen aufgrund leichter Stöße

Das Amtsgericht Homburg hat entschieden , dass ein Wohnungsmieter gemäß § 538 BGB nicht für Lackabsplitterungen an einer lackierten Einbauküche aufgrund leichter Stöße haftet. Leichte Stöße an Küchenfront seien im Alltag nicht vermeidbar.

Amtsgericht Homburg, Az.: 9 C 273/16 (11)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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