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Montag, 18.06.2018

Eltern haben keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen unterbliebener Zuweisung eines Ganztagsbetreuungsplatzes für dreijähriges Kind

Mehrkosten für Inanspruchnahme einer privaten Betreuungseinrichtung sind nur bei unzumutbarer finanzieller Belastung zu erstatten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass für Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres kein Anspruch auf den Nachweis eines Ganztagsplatzes in einer Tageseinrichtung besteht. Mehrkosten, die Eltern durch die Inanspruchnahme einer privaten Betreuungseinrichtung entstehen, sind zudem nur zu ersetzen, wenn sie unzumutbar sind.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.05.2018 - 1 U 171/16 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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