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Montag, 11.06.2018

BGH: Verpassen eines Fluges aufgrund Verzögerung bei Sicherheitskontrolle begründet keinen staatlichen Entschädigungsanspruch bei verspätetem Einfinden an Sicherheitskontrolle

Fluggast muss ausreichenden Zeitpuffer bei Sicherheitskontrolle einplanen. Verpasst ein Fluggast seinen Flug, weil es bei der Sicherheitskontrolle zu Verzögerungen kam, so besteht kein Anspruch auf Entschädigung gegen den Staat, wenn sich der Fluggast zu spät an der Sicherheitskontrolle eingefunden hat. Jeder Fluggast muss einen ausreichenden Zeitpuffer bei der Sicherheitskontrolle einplanen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.12.2017 - III ZR 48/17 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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