Montag, 26.02.2018
Kinderwagen im Hausflur
Das Amtsgericht Dortmund entschied (425 C 6305/17), dass ein Wohnungseigentümer vom Mieter nicht die Beseitigung eines Kinderwagens im Hausflur gemäß § 1004 Abs. 1 BGB verlangen kann, wenn dieser keine Beeinträchtigung darstellt.
Amtsgericht Dortmund (425 C 6305/17),
Quelle: kostenlose-urteile.de
ma