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Montag, 14.11.2016

Lottogewinn verheimlicht

Hat das Finanzamt einem Steuerzahler im Zuge einer Verbraucherinsolvenz Steuerschulden erlassen, kann es das zurücknehmen, wenn es später von einem Lottogewinn erfährt. Ein Mann mit Steuerschulden hatte angegeben, seine Kinder hätten aus Sorge um die Gesundheit der Eltern den ausstehenden Betrag bereitgestellt. Später erfuhr das Finanzamt: Die Schilderung stimmte nicht, der Mann hätte die gesamte Steuerlast aus einem Millionengewinn auf einen Schlag begleichen können.

Bundesfinanzhof, Az. V B 82/15
Quelle: Finanztest 09/2016
sg
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