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Dienstag, 26.09.2017

Entfernungspauschale gilt auch bei Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen

Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 14. Juli 2017 entschieden, dass die Entfernungspauschale für Fahrten eines Flugbegleiters zum Beschäftigungsort auch dann nur einmal zu gewähren ist, wenn die Rückfahrt nicht am selben Tag vorgenommen wird wie die Hinfahrt. Die Entfernungspauschale sei lediglich einmal pro Hin- und Rückfahrt anzusetzen. Die Pauschale sei für jeden Tag zu gewähren, an dem der Arbeitnehmer seine erste Tätigkeitsstätte von seiner Wohnung aus aufsuche. Für die Rückfahrt an einem anderen Tag sei kein weiterer Werbungskostenabzug vorgesehen. Diese Auslegung führe auch zu einer sachgerechten Abbildung der wirtschaftlichen Belastung und zu einer Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer.

FG Münster, Mitteilung vom 15.09.2017 zum Urteil 6 K 3009/15 vom 14.07.2017 (nrkr - BFH-Az.: VI R 42/17)
Quelle: www.Datev.de
bu
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