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Montag, 27.02.2017

Toilette als Dienstort

Das Bundesverwaltungsgericht hat es bestätigt: Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin stehen auch in den Toilettenräumen ihres Dienstgebäudes unter Unfallschutz. Die Richter in Leipzig bestätigten in einer Grundsatzentscheidung, dass für die Frage allein das Landesbeamtenrecht maßgeblich ist. Dadurch kann der Unfallschutz von Beamten weiter reichen als in der gesetzlichen Unfallversicherung.

BVerwG, 17.11.2016, Az: 2 C 17.16
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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