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Mittwoch, 17.07.2019

Bewerbung eines Polizisten darf wegen fehlender charakterlicher Eignung abgelehnt werden

Die Polizei lehnte die Bewerbung eines 18-jährigen Bewerbers mit der Begründung, dass ein gegen ihn gerichtetes Strafverfahren wegen Betruges Zweifel an seiner Eignung zum Polizeibeamten hervorrufe, ab. Dabei spiele es keine Rolle, so das Verwaltungsgericht Aachen, dass das Verfahren eingestellt worden war. Im Zuge der Berufsausübung eines Polizisten käme der Beamte immer wieder mit kriminellen Sachverhalten in Berührung, bei denen rechtstreues Verhalten zu erwarten wäre.

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 21.06.2019 – 1 L 505/19
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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