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Montag, 06.08.2018

Keine Haftung der Eltern für ihre fahrradfahrenden Kinder

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass Eltern nicht dafür haften, wenn Kinder im Alter von 6 und 7 Jahren beim Fahrradfahren zu dicht an geparkte Autos geraten und dadurch Schäden verursachen.

Landgericht Koblenz, Az.: 13 S 2/18
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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