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Montag, 19.02.2018

Kitaplatz-Wahlrecht

Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied, dass Eltern beim Anspruch auf einen Betreuungsplatz zwischen Tagesmutter und Tagesstätte wählen können – nur, wenn beides zur Verfügung steht - . Es ist einem kleinen Kind zumutbar, dass es erst zu einer Tagesmutter kommt und dann zum Kitaplatz wechselt, wenn dieser z. B. nach zwei Monaten erst frei wird.

Az.: 11 U 59/17
Quelle: Finanztest 02/2018
ma
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