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Montag, 24.07.2017

Gültige Papiere bei Einreise

Verweigert eine Fluggesellschaft einem Reisenden die Mitnahme aufgrund von Passproblemen, die auf einen Behördenfehler zurück zu führen sind, hat dieser keinen Anspruch auf Kündigung des Reisevertrages und Erstattung des Preises durch den Veranstalter. Der Bundesgerichtshof entschied dass der Reisende dafür Sorge zu tragen hat, geeignete und gültige Ausweispapiere mitzuführen.

Az.: X ZR 142/15
Quelle: Finanztest 07/2017
ma
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