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Dienstag, 27.07.2021

Verletzung durch Getränkewagen im Flug

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass wenn ein Fluggast durch einen von der Stewardess durch den Gang geschobenen Getränkewagen verletzt wird, dies eine Haftung der Fluggesellschaft nach Artikel 17 des Montrealer Übereikommens (MÜ) begründen kann.

Oberlandesgericht Celle (Az.: 11 W 1/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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