Montag, 28.06.2021
Keine unzumutbare Verschattung
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass keine unzumutbare Verschattung und somit keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme vorliegt, wenn ein Anbau 5 cm höher gebaut wird als genehmigt.
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: 7A 2746/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma