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Montag, 28.06.2021

Keine unzumutbare Verschattung

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass keine unzumutbare Verschattung und somit keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme vorliegt, wenn ein Anbau 5 cm höher gebaut wird als genehmigt.

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: 7A 2746/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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