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Montag, 28.06.2021

Kein Schadensersatzanspruch

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass kein Schadenersatz für ein beschädigtes Auto verlangt werden kann, wenn der Fahrer mit seinem Wagen gegen einen umgestürzten Baum fährt, der hinter einer Kurve quer auf der Fahrbahn liegt. Auf den Landstraßen müssen Autofahrer mit Hindernissen rechnen.

Landgericht Köln (Az.: 5 O 77/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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