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Montag, 01.02.2021

Rücktritt Versicherungsvertrag durch Versicherung

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass eine Versicherung vom Vertrag zurücktreten kann, wenn beim Vertragsabschluss die Fragen zum Gesundheitszustand nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Bewusstes Verschweigen von Vorerkrankungen würde arglistiges Handeln darstellen.

Oberlandesgericht Braunschweig (Az.: 11 U 15/19)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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