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Dienstag, 26.01.2021

Keine Kinderbetreuungskosten bei steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen

Der Kläger wollte in seiner Einkommensteuererklärung Sonderausgaben für Kindergartenkosten geltend machen. Die Kinderbetreuungskosten sind normalerweise zu 2/3 bis zu einer Höhe von 4.000 € zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber erstattete jedoch die Kindergartenkosten steuerfrei. Das Finanzgericht Köln sah den Kläger nicht als tatsächlich wirtschaftlich belastet an und versagte daher den Sonderausgabenabzug. Die Revision wurde zugelassen.

Finanzgericht Köln, Urteil vom 14.08.2020 - 14 K 139/20 -
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sl
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