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Dienstag, 03.11.2020

Reform der Kfz-Steuer - Klare Anreize für eine klimafreundlichere Mobilität

Die Bundesregierung setzt mit dem am 12.06.2020 beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ein klares Zeichen für einen nachhaltigeren und klimafreundlicheren Straßenverkehr. Die Kfz-Steuer für Pkw wird stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet. Der Gesetzesentwurf enthält insbesondere die folgenden Regelungen: Für Pkw-Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2021 werden ansteigend gestaffelte Steuersätze eingeführt. Je höher der CO2-Wert, desto höher der Steuersatz. Der Steuersatz von 2 Euro je g/km in der Stufe 1 (über 95 g/km bis zu 115 g/km) steigt auf 4 Euro je g/km in der Stufe 6 (über 195 g/km). Die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird deutlich verlängert. Die Steuerbefreiung gilt künftig für begünstigte Erstzulassungen und Umrüstungen bis zum 31. Dezember 2025. Sie wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Gefördert wird auch der Umstieg auf besonders emissionsarme Pkw mit Verbrennungsmotoren. Pkw mit einem CO2-Wert bis 95 g/km, die vom 12. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen werden, erhalten für einen Zeitraum von maximal 5 Jahren eine Steuervergünstigung von 30 Euro pro Jahr. Die Steuervergünstigung wird längstens bis zum 31. Dezember 2025 gewährt. Die insbesondere von Handwerksbetrieben verwendeten leichten Nutzfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht werden zukünftig nach den gewichtsbezogenen Steuersätzen für Nutzfahrzeuge besteuert.

Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 12.06.2020
Quelle: LEXInform
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