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Mittwoch, 24.06.2020

Entschädigungsanspruch wegen Flugannullierung

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass wenn eine Fluggesellschaft einen Flug wegen möglicher witterungsbedingter Flugbeeinträchtigungen annulliert, so steht den Fluggästen ein Entschädigungsanspruch nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung (VO) zu. In einem solchen Fall würde kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO vorliegen.

Das Landgericht Berlin (Az.: 67 S 49/19)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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