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Freitag, 19.06.2020

Tanken ist nicht versichert

Weil eine Arbeitnehmerin auf ihrem Heimweg beim Tanken auf dem Weg zur Kasse stürzte und sich schwer verletzte, wollte sie den Unfall als Arbeitsunfall melden. Die gesetzliche Krankenversicherung verweigerte dies jedoch und bekam vor dem Bundessozialgericht recht: Der Vorgang des Tankens ist mehr als nur eine geringfügige Unterbrechung und somit nicht versichert. Der Versicherungsschutz gilt erst wieder mit dem Fortsetzen der Fahrt .

Bundessozialgericht (Az. B2U9/18 R)
Quelle: Finanztest 06/2020
st
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