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Donnerstag, 28.11.2019

Kündigung eines Versicherungsvertrags auch ohne Bestätigung wirksam

Das Oberlandesgericht Braunschweig stellte fest, dass ein Versicherungsvertrag auch dann beendet ist, wenn die Versicherungsgesellschaft die Kündigung des Versicherungsnehmers nicht bestätigt. Wird ein Versicherungsvertrag durch Kündigung des Versicherungsnehmers beendet, muss die Versicherungsgesellschaft weder den Erhalt noch die Wirksamkeit der Kündigung bestätigen. Bestehen Zweifel hieran muss der Versicherungsnehmer selbst bei der Versicherung nachfragen. Ebenso ist die Versicherung nicht verpflichtet, den Versicherungsnehmer auf fehlenden Versicherungsschutz hinzuweisen. Eine solche Aufklärungspflicht besteht nur bei der Gefahr, dass der Versicherungsnehmer mit der Materie nicht vertraut ist und deshalb den Versicherungsschutz verliert oder andere Nachteile entstehen.

Oberlandesgericht Braunschweig, Hinweisverfügung vom 24.10.2019 – 11 U 103/18 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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