Dienstag, 29.01.2019
Keine Haftung für Lackabsplitterungen aufgrund leichter Stöße
Das Amtsgericht Homburg hat entschieden , dass ein Wohnungsmieter gemäß § 538 BGB nicht für Lackabsplitterungen an einer lackierten Einbauküche aufgrund leichter Stöße haftet. Leichte Stöße an Küchenfront seien im Alltag nicht vermeidbar.
Amtsgericht Homburg, Az.: 9 C 273/16 (11)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma