Montag, 03.12.2018
Unwiderrufliche Freistellung für Höhe des Arbeitslosengeldes relevant
Eine während der Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung ist bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes in die Berechnung einzubeziehen (BSG, Beschl. v. 30.8.2018 –B 11 AL 15/17 R).
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg