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Montag, 01.10.2018

Unzulässiger Widerruf einer Dienstwagenüberlassung aufgrund "wirtschaftlicher Entwicklung des Unternehmens"

Nicht jeder wirtschaftliche Grund rechtfertigt Entzug der Dienstwagennutzung. Die in einem Arbeitsvertrag enthaltene Klausel, wonach eine Dienstwagenüberlassung aufgrund der "wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens" widerrufen werden kann, ist zu weit gefasst. Denn nicht jeder wirtschaftliche Grund rechtfertigt den Entzug der Dienstwagennutzung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden.

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 28.03.2018 - 13 Sa 305/17 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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