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Montag, 20.05.2019

„Section Control“ bleibt abgeschaltet

Das Geschwindigkeitskontrollsystem auf der B 6 bleibt trotz des Einspruchs der Polizeidirektion Hannover gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover weiterhin verboten. Das entschied nun das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Es gäbe noch keine rechtliche Grundlage, die die Erfassung und Speicherung der Kennzeichen jeglicher vorbeifahrender Autos rechtfertige. Die Anlage zwischen Gleidingen und Laatzen war das erste System seiner Art, das in Deutschland probeweise eingerichtet wurde. In einigen anderen europäischen Staaten gehört es derweil bereits zum Standard in der Verkehrskontrolle.

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.05.2019 – 12 ME 68/19 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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