Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Dienstag, 12.03.2019

Vom Vermieter veranlasstes Abstellen der Wasserversorgung berechtigt zur Mietminderung

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat zugunsten von Mietern entschieden, die eine Mietminderung beanspruchten, nachdem ihr Vermieter die Wasserversorgung abstellen ließ. Durch die fehlende Wasserversorgung sei das Badezimmer gar nicht und die Küche nur eingeschränkt nutzbar. Bei diesen Räumen handele es sich um wesentliche Funktionsräume einer Wohnung, weshalb sie Ihre Miete um 50% mindern durften.

Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 15.11.2018 - 15 S 112/17 -
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sl
« zurück