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Montag, 11.06.2018

Kein Kopftuch im Unterricht: Lehrerin hat keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Staatlicher Neutralität öffentlicher Schulen kommt im Hinblick auf Vielzahl religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen in Berlin besondere Bedeutung zu. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klagen zweier Lehrerinnen abgewiesen, die eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend gemacht hatten.

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 24.05.2018
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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