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Montag, 31.10.2016

Geschäftsinhaber mit öffentlichem WiFi-Netz haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden

Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur Verfügung stellt, ist für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich. Jedoch darf ihm durch eine Anordnung aufgegeben werden, sein Netz durch ein Passwort zu sichern, um diese Rechtsverletzungen zu beenden oder ihnen vorzubeugen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union. In seinem Urteil stellt der Gerichtshof zunächst fest, dass eine Anordnung, mit der dem Anbieter die Sicherung des Internetanschlusses durch ein Passwort aufgegeben wird, geeignet erscheint, ein Gleichgewicht zwischen den Rechten von Rechtsinhabern an ihrem geistigen Eigentum einerseits und dem Recht der Anbieter von Internetzugangsdiensten auf unternehmerische Freiheit und dem Recht der Internetnutzer auf Informationsfreiheit andererseits herzustellen. Der Gerichtshof weist insbesondere darauf hin, dass eine solche Maßnahme dazu angetan ist, Nutzer eines Kommunikationsnetzes von Urheberrechtsverletzungen abzuhalten. Um diesen Abschreckungseffekt zu gewährleisten, ist es allerdings erforderlich, dass die Nutzer, um nicht anonym handeln zu können, ihre Identität offenbaren müssen, bevor sie das erforderliche Passwort erhalten.

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 15.09.2016 – C-484/14 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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