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Montag, 15.05.2017

Störerhaftung wird rechtssicher abgeschafft

Am 05.04.2017 wurde der Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes“ von der Bundesregierung beschlossen. So wird der Weg für mehr freies öffentliches WLAN in Deutschland frei gemacht. Durch den Gesetzentwurf wird die von vielen kritisierte Störerhaftung auf Unterlassung abgeschafft. Bisher konnten die Betreiber eines öffentlichen WLAN dafür verantwortlich gemacht werden, wenn die Nutzer Inhalte ins Internet gestellt haben, welche nicht lizensiert sind. Auch galt bislang für die Betreiber, dass die in diesem Zusammenhang entstanden Kosten von den Betreibern zu tragen waren. Nach dem neuen Gesetzentwurf darf ein WLAN-Betreiber nun nicht mehr dazu verpflichtet werden die Registrierung seiner Nutzer zu verlangen oder bei Rechtsverstößen durch die Nutzer den Dienst einzustellen. Dennoch kann der Betreiber das geistige Eigentum angemessen schützen, indem einzelne ihm bekannte Internetseiten über welche ein Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal verbreitet hat, gesperrt werden. BMWi, Pressemitteilung vom 05.04.2017

Quelle: nwb
me
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