Dienstag, 03.09.2019
Trennungsunterhalt auch ohne früheres Zusammenleben
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass der Anspruch auf Trennungsunterhalt weder voraussetzt, dass die Beteiligten vor der Trennung zusammengezogen sind oder zusammen gelebt haben, noch dass es zu einer Verflechtung der wechselseitigen Lebenspositionen und zu einer inhaltlichen Verwirklichung der Lebensgemeinschaft gekommen ist.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 4-UF-123/19, Pressemitteilung vom 13.08.2019
Quelle: LEXInform
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