Montag, 15.10.2018
Splittingtarif für Altjahre
Paare, die ihre eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt haben, können für vergangene Steuerjahre die Zusammenveranlagung beantragen. Das Finanzgericht Hamburg entschied, dass das auch für Jahre gilt für die sonst Bescheide nicht mehr geändert werden können.
Finanzgericht Hamburg (Az. 1 K 92/18, Revision möglich)
Quelle: Finanztest/Oktober 2018
sg