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Donnerstag, 25.01.2018

Fahrzeuge können online wiederzugelassen werden

Fahrzeuge können online wieder zugelassen werden Seit Oktober 2017 dürfen Fahrzeughalter abgemeldete oder stillgelegte Autos online wieder zulassen. Jedoch müssen hierzu ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. Das Fahrzeug muss auf denselben Fahrzeughalter und mit dem gleichen Kennzeichen wie bei der Außerbetriebssetzung zugelassen werden. Entsprechend darf auch der Zulassungsbezirk nicht vom vorigen abweichen. Damit der Besitzer sein Fahrzeug online zulassen darf, muss er zudem einen Personalausweis mit Online-Funktion besitzen und der Fahrzeugschein muss über einen bei der Außerbetriebssetzung freigelegten Sicherheitscode verfügen. Übrigens: Ein Fahrzeug online abzumelden bzw. stillzulegen ist bereits seit 2015 möglich. Bald sollen Fahrzeuge auch online umgeschrieben werden können. Wann die Änderung umgesetzt wird, steht noch nicht fest.

Quelle: news.de/Aktuelles
sg
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