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Montag, 31.10.2016

Verschiedene Zahlungsmöglichkeiten bei Stromanbietern

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Stromanbieter den Kunden bei Abschluss einer Online-Bestellung verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anbieten muss. In vorliegenden Fall hatte Yello Strom bei der Online-Bestellung die Kunden verpflichtet am SEPA-Lastschriftenverfahren teilzunehmen. Die Berliner Verbraucherzentrale hat dieses Vorgehen als wettbewerbswidrig eingestuft.

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 16.08.2016 - 33 O 2/16 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
fs
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