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Sonntag, 06.10.2019

VW ist aufgrund des Diesel Abgas Skandals zum Schadensersatz verpflichtet

Das Oberlandesgericht Hamm entschied zu Gunsten einer klagenden Kundin. Diese klagte aufgrund der verbauten Abgasmanipulationssoftware. Die Kundin hatte im Jahr 2016 einen VW-Beetle mit Diesel Motor erworben. Das Landgericht Bochum hatte in erster Instanz noch gegen die Kundin geurteilt. Die Begründung beruhte auf der Annahme, dass der Skandal in dem Jahr schon allgemein bekannt war und somit jeder wissen konnte worauf er sich bei einem solchen Kauf einlässt. Die Klägerin konnte vor dem Oberlandesgericht jedoch glaubhaft machen, dass weder sie noch Ihr Ehemann Kenntnis hatten, dass der VW-Beetle ebenfalls betroffen war. Die Täuschung ist ebenfalls als sittenwidrig einzustufen.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 10.09.2019 - 13 U 149/18 –
Quelle: https://www.kostenlose-urteile.de/
sl
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