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Montag, 23.09.2019

VW-Dieselskandal

Das Oberlandesgericht Dresden weist die Schadensersatzklage eines Käufers eines vom „Dieselskandal“ betroffenen Fahrzeugs ab. Der Käufer erwarb das Auto im Juni 2016, zu diesem Zeitpunkt war die Softwareproblematik bereits seit etwa einem halben Jahr bekannt. Auch dass der Autokonzern bereits ein den Zulassungsvorschriften entsprechendes Softwareupdate zur Verfügung hat, war bereits bekannt. Dementsprechend sei der Abschluss eines Kaufvertrages für ein schadhaftes Fahrzeug keine schadensbegründende Handlung.

Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 25.06.2019 – 9 U 2067/18 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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