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Mittwoch, 03.04.2019

Hersteller muss Fahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung zurücknehmen

Das Oberlandesgericht Oldenburg sieht es als gegeben an, dass der Käufer vom Hersteller arglistig getäuscht wurde. Ein Auto müsse Abgastests auch ohne die passende Software bestehen. Der Kläger darf daher von seinem Kaufvertrag zurücktreten. Eine normalerweise notwendige Frist zur Behebung des Mangels sei in diesem Fall nicht zu beachten, da der Hersteller unter anderem die Mangelhaftigkeit des Autos bestritten hatte.

Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisverfügung vom 05.12.2018 - 14 U 60/18 -
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sl
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