Freitag, 22.03.2019
Verpasster Rückflug
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Reisende keinen Entschädigungsanspruch für einen verpassten Rückflug haben, wenn die Angaben zu den Abflug- und Transferzeiten vom Reiseveranstalter unmissverständlich zugänglich gemacht wurden.
Amtsgericht München (Az.: 123 C 9082/18)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma