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Montag, 23.07.2018

BGH: Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers bei unterlassener Hilfestellung durch Versicherungsmakler

Ein Versicherungsmakler muss grundsätzlich bei der Regulierung eines Versicherungsschadens Hilfe geben. Kommt er dem nicht nach, kann dem Versicherungsnehmer ein Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung gemäß § 280 Abs. 1 BGB zu stehen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.11.2017
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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