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Mittwoch, 13.09.2017

Neue Regeln für Glücksspiel

Am 1. Juli 2017 treten Änderungen am Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Spielhallen-Betreiber müssen nun folgende Vorgaben beachten: • Mindestabstand zwischen den Spielhallen: Dieser obliegt den Ländern und fällt auch je nach Bundesland unterschiedlich aus (z.B. 350 Meter Luftlinie in Nordrhein-Westfalen, 500 Meter in Berlin). • keine Vergabe von Mehrfachkonzessionen: Es ist nur noch eine Konzession für je zwölf Geräte gültig. Konzessionen für Mehrfachkomplexe haben keine Gültigkeit mehr. • Verbot von Geldautomaten zur Abhebung von Bargeld in oder an Spielhallen: Damit soll verhindert werden, dass Spieler nach einem Verlust schnell an weiteres Bargeld zum Weiterspielen kommen. • Verbot des Begriffes „Casino“ im Namen des Betreibers: Damit bezweckt der Gesetzgeber die Abgrenzung zu Spielbanken und die Vermeidung von dem Spielanreiz fördernden Namen. • Mindestabstand von 100 Metern (in Berlin 200 Meter) zu Berufs- und Oberschulen: Damit sollen vor allem junge Erwachsene vor dem Spielen bewahrt werden. • Gleichzeitig wurden die Bußgelder bei Verstößen drastisch angehoben. Als Konsequenz der Änderungen droht nun in manchen Bundesländern jeder zweiten Spielhalle das Aus.

Quelle: www.noz.de
sg
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