Sonntag, 26.05.2019
Arbeitsunfall auch ohne Unfall
Ein Arbeitsunfall liegt auch dann vor, wenn die Verletzung Folge einer Fehlbelastung im Job ist. So entschied das Sozialgericht in Karlsruhe. Wenn sich jemand während der Arbeit aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses verletzt, zahlt grundsätzlich die Berufsgenossenschaft.
Sozialgericht Karlsruhe, (Az. S 1 U 940/16)
Quelle: Finanztest 05/2019
fh